Wenn Menschen aufgrund ihres Alters, einer körperlichen oder geistigen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen
Doch auf die Dauer bringt die Betreuung von pflegebedürftigen Personen nicht nur eine psychische und physische Belastung, sondern auch einen höheren finanziellen Aufwand mit sich.
Personen, die auf Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen sind, erhalten daher finanzielle Unterstützung, um die Pflege sicherstellen zu können. Diese Leistung der Pflegeversicherung ist nicht zweckgebunden, d. h. der Leistungsempfänger kann entscheiden, wofür er das Pflegegeld verwendet. In der Praxis ist es jedoch für als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige vorgesehen.
Im Zuge der Reform des Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 wurden die Geldleistungen der Krankenkassen im Pflegebereich an die Bedürfnisse und Anforderungen neuer Krankheitsbilder angepasst.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Pflegegeld beziehen zu können?
Um den Anspruch auf Pflegegeld geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss ein anerkannter Pflegegrad von 2 – 5 vorliegen.
- Der Pflegebedürftige muss im häuslichen Umfeld betreut werden.
- Die Pflege muss von Angehörigen, Freunden oder Bekannten, also im Allgemeinen von privaten Personen durchgeführt werden.
- Die Pflegebedürftigkeit muss absehbar für mindestens ein halbes Jahr gegeben sein.
- Die Antragstellung muss bei der zuständigen Pflegekasse erfolgt sein.
Wieviel Pflegegeld steht Ihnen bei den jeweiligen Pflegegraden zu?
Die Leistungen der Pflegekasse richten sich nach dem zugeteilten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld wird ausbezahlt.
Die Einteilung der Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), welcher den Versicherten anhand eines Fragenkataloges in sechs verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens begutachtet. Die Ergebnisse dieser Befragung zeigt die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist ein Indikator für den notwendigen Pflegegrad.
Pflegegrad |
Pflegegeld |
Kein Anspruch auf Pflegegeld |
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316 Euro pro Monat |
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545 Euro pro Monat |
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728 Euro pro Monat |
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901 Euro pro Monat |
Schritt für Schritt Anleitung zur Beantragung des Pflegegeldes
Pflegegrad beantragen
Im ersten Schritt muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad beantragt werden. Hierfür wird bei der zuständigen Pflegeversicherung ein Pflegegeld-Antrag gestellt. Dies kann entweder persönlich, telefonisch oder in einem formlosen Schreiben, via Mail oder Post erfolgen.
Anmerkung: Der Antrag kann nur vom Versicherten selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Erhalten Sie hier mithilfe des kostenlosen Online-Pflegegradrechners eine erste Orientierung.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK)
Aufgrund des Antrages auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte einen Terminvorschlag für den Besuch eines unabhängigen Pflegegutachters, der ihn und die pflegende Person im häuslichen Umfeld des Betroffenen besucht, um sich ein Bild vor Ort zu machen.
Bei diesem Begutachtungstermin stellt der Gutachter die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. die Notwendigkeit und das Ausmaß einer Pflege fest. Dementsprechend erfolgt der Vorschlag zur Einstufung in den aufgrund der Einschätzung festgestellten Pflegegrad an die Pflegekasse.
Anmerkung: Da die Pflegekasse erst ab dem Monat der Antragstellung Leistungen gewährt, sollte die Beantragung des Pflegegrades immer zeitnah und so früh als möglich erfolgen.
Pflegegeld beantragen
Wurde der Pflegegrad bewilligt, muss im Anschluss daran nochmals das Pflegegeld beantragt werden.
Anmerkung: Pflegebedürftige haben erst ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Betroffene mit dem Pflegegrad 1 können weitere Leistungen beantragen.
Hierzu ist ein formloser Pflegegeld-Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig, dies kann entweder vom Antragsteller selbst oder einer anderen Person mit der entsprechenden Bevollmächtigung durchgeführt werden.
Anmerkung: Antragsteller sind für sechs Monate an die Bewilligung gebunden, sprich eine Änderung oder Anpassung der Leistungsbeantragung kann frühestens nach sechs Monaten erfolgen.
Erhalt des Pflegegeldes
In der Regel wird das Pflegegeld direkt auf das Konto des Leistungsbeziehers ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt am ersten Werktag des aktuellen Monats, für welches das Pflegegeld beansprucht wird.
Im Zuge der ersten Auszahlung werden zusätzlich die Leistungsansprüche ab Antragsstellung abgegolten.
Anmerkung: Das Datum des Antrages des Pflegegrades ist nicht mit dem Datum des Antrages für Pflegegeld gleichzusetzen. Der Anspruch auf Pflegegeld beginnt erst mit der Pflegeld-Antragsstellung.
TIPP: Der Antrag auf Pflegegeld kann bereits vor Erteilung eines Pflegegrades gestellt werden!!!
pixabay - Wolfgang Eckert
Wie wirkt sich ein Krankenhausaufenthalt oder andere äußere Umstände auf den Bezug von Pflegegeld aus?
Viele Pflegegeldbezieher haben die Befürchtung, dass sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes den Anspruch auf den Bezug von Pflegegeld verlieren.
Ist ein Aufenthalt in einer Krankeneinrichtung oder einer Reha-Klinik notwendig, haben Pflegebedürftige für einen Zeitraum von vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres weiterhin Anspruch auf Pflegegeld.
Auch bei einer länger währenden ambulanten Versorgung erlischt der Anspruch auf Pflegegeld nicht.
Auslandsaufenthalt trotz Pflegegeldbezug?
Da der Bezug des Pflegegeldes nicht an einen bestimmten Aufenthaltsort gebunden ist, sind längere Auslandsaufenthalte im Ausmaß von 6 Wochen pro Kalenderjahr kein Grund für die Einstellung der Leistung.
Sollte sich der Lebensmittelpunkt des Leistungsbeziehers jedoch ins Ausland verlagern, muss über die Bewilligung des Pflegegeldbezuges neu entschieden werden.
Verpflichtende Beratungsbesuche für Leistungsempfänger
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad müssen verbindlich zwei kostenlose Beratungstermine jährlich wahrnehmen, um den Anspruch an Pflegegeld zu sichern.
Werden diese Termine nicht wahrgenommen, kann dies die Kürzung oder den Wegfall des Pflegegeldes zur Folge haben.
Ziel dieser Beratungsgespräche ist die Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und die beratende Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Pflegegeld
Was bedeutet Pflegegeld?
Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung dar, welches zur Sicherung der Grundpflege durch Angehörige oder pflegende private Personen dient. Es ist nicht zweckgebunden, wird jedoch in der Regel als Aufwandsentschädigung der pflegenden Personen verwendet.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, dieser kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Pflegegeld?
Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 – 5 haben Anspruch auf Leistungen in Form von Pflegegeld.
Wieviel Pflegegeld erhalten Bezugsberechtigte?
Pflegegrad 1 – kein Anspruch
Pflegegrad 2 – 316 Euro monatlich
Pflegegrad 3 – 545 Euro monatlich
Pflegegrad 4 – 728 Euro monatlich
Pflegegrad 5 – 901 Euro monatlich
Wird Pflegegeld rückwirkend ausbezahlt?
Nein, der Pflegegeldanspruch beginnt erst mit dem Datum der Antragsstellung.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Nein, Pflegegeld ist eine Sozialleistung und aus diesem Grunde auch steuerfrei.
Haben auch Hartz IV Empfänger Anspruch auf Pflegegeld?
Ja, Pflegegeld wird unabhängig von anderen Sozialleistungen ausbezahlt.
Quellenangaben:
Pflegegradinfo
Pflegegeldantrag