Wenn ein nahestehender Mensch in Ihrer Umgebung zum Pflegefall wird, ist die Situation für alle nicht einfach. Vielerorts besteht der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Doch für die Pflege zu Hause braucht man auch einen pflegenden Angehörigen, der sich um die Pflege kümmert. Diesen Begriff muss man relativ weit betrachten, denn es sind nicht immer nur nahe Anverwandte wie die Kinder, Enkel, Geschwister oder Eltern. Auch Freunde oder Nachbarn können pflegende Angehörige sein. Wichtig ist, dass sich diese Person für die Pflege verantwortlich fühlt und zu dieser Aufgabe verpflichtet.
Bedingungen der Pflegekasse:
- Die Pflege muss ohne Bezahlung erfolgen. Allerdings steht es der zu pflegenden Person frei, das Pflegegeld an den pflegenden Angehörigen weiterzugeben
- Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen. Dies schließt auch das „Betreute Wohnen“ mit ein.
- Die Pflege muss einen zeitlichen Rahmen von mindestens 10 Stunden in der Woche umfassen.
Was sind die Aufgaben eines pflegenden Angehörigen?
Bevor Sie jemandem zusagen, ihn als pflegenden Angehörigen zu pflegen, prüfen Sie sich selbst! Sie müssen sowohl psychisch wie auch körperlich dazu in der Lage sein, denn diese Aufgabe wird Sie fordern! Überprüfen Sie zudem auch die Wohnsituation der zu pflegenden Person. In vielen Fällen sind einige Umbauarbeiten notwendig, um eine entsprechende Pflege zu gewährleisten. An erster Stelle steht hier das Badezimmer. Dies sollte barrierefrei umgebaut sein – bspw. mit einem Badewannenlift oder einer ebenerdig zugänglichen Dusche – und genügend Raum für beide Personen haben. Schauen Sie sich aber auch die restlichen Zimmer an, ob dort genügend Platz ist, ob die Möbel noch passen und ob eventuell ein Treppenlift notwendig ist.
Wichtig ist dieser Grundsatz: Legen Sie Wert darauf, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich Ihre Selbständigkeit bewahren kann. Helfen Sie nur, wo es notwendig ist.
Im Allgemeinen sind dies die Aufgaben, die Sie bewerkstelligen müssen:
- Hilfe bei der Körperpflege (waschen, duschen, Zähne putzen)
- Unterstützung beim Toilettengang
- Hilfe bei beim Essen und Trinken
- Kontakt und Gänge zu Ärzten, Therapeuten, Apotheken und Ämter
- Sauberkeit der Wohnung und Kleidung
- Richten und Überwachen der Medikamente
- Unterstützung bei Anträgen (Pflegekasse, Ämter)
- Verwaltungsaufgaben (Miete, Post, Bank)
- Begleitung ins Krankenhaus
- Beschäftigung der zu pflegenden Person (gemeinsame Aktivitäten, Unterstützung bei sozialen Kontakten
Wichtig ist auch, dass Sie sich zur Krankheit und der Gebrechlichkeit der Person, die Sie pflegen, informieren und gegebenenfalls weiterbilden. Auch sollten Sie über Hilfsmittel und Therapie gut informiert sein.
Nehmen Sie diese Aufgabe nicht auf die leichte Schulter und vergessen Sie nicht, dass Sie für eine nahestehende Person nun zum Mittelpunkt ihres Lebens werden.