Als Hilfsmittel in der Pflege werden jene Produkte bezeichnet, welche die häusliche Pflege erleichtern sollen und den pflegebedürftigen Personen mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Ebenfalls zählen hierzu Hilfsmittel, die zur Linderung von Beschwerden eingesetzt werden.
Doch Hilfsmittel sind nicht gleich Hilfsmittel. Man unterscheidet zwischen technischen Hilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln.
Wichtig: Als Hilfsmittel in der Pflege werden ausschließlich bewegliche Gegenstände gezählt, Dienstleistungen oder eventuell notwendige Umbauten sind keine Pflegehilfsmittel.
Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel, die für eine Krankenbehandlung notwendig sind oder vorhandene Behinderungen ausgleichen sollen, können von jedem Patienten in Anspruch genommen werden und sind an keine besonderen Voraussetzungen gebunden.
Pflegehilfsmittel hingegeben erhalten nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad und werden von der zuständigen Pflegekasse bezahlt. Diese Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Pflege zu erleichtern und sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt.
Beispiele für Hilfsmittel:
- Rollstühle
- Prothesen
- Hör- und Sehhilfen
- Kompressionsstrümpfe
Beispiele für Pflegehilfsmittel:
- Bettschutzeinlagen
- Einmalhandschuhe
- Inkontinenzartikel
- Hygieneartikel
Wer hat Anspruch auf ein Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese können bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Kostenträger nach der Art und dem Zweck der Hilfsmittel, bzw. in welchem Umfeld der Pflegebedürftige betreut wird.
Private Krankenversicherung
Ist die pflegebedürftige Person privat krankenversichert, werden die Hilfsmittel nur bis zu dem jeweiligen versicherten Rahmen erstattet.
Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Hilfsmitteln in der Pflege?
Besteht ein körperliches oder geistiges Gebrechen, welches es der betroffenen Person nicht mehr erlaubt die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu erfüllen, hat dieser Anspruch auf Hilfsmittel. Die beanspruchten Hilfsmittel müssen zu ihrem Zweck geeignet und notwendig sein. Sie sind an eine ärztliche Verordnung gebunden und müssen im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein. Auch muss sichergestellt sein, dass diese den wirtschaftlichen Faktor erfüllen.
Die unterschiedlichen Arten von Hilfsmitteln
-
Hilfsmittel, welche zur Behandlung von Krankheiten und zum Ausgleich von Behinderungen dienen.
- Benötigen eine ärztliche Verordnung.
- Werden von der Krankenversicherung getragen. -
Hilfsmittel, welche nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind.
- Benötigen eine ärztliche Verordnung.
- Werden von der Krankenversicherung getragen. -
Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege.
- Müssen vom Pflegebedürftigen oder dessen betreuenden Person beantragt werden.
- Werden von der Pflegeversicherung getragen. -
Pflegehilfsmittel für Personen in stationärer Pflege.
- Benötigt keine ärztliche Verordnung.
- Wird vom zuständigen Heim gestellt. -
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege.
- Müssen vom Pflegebedürftigen oder dessen betreuenden Person beantragt werden.
- Werden von der Pflegeversicherung getragen.
Das Hilfsmittelverzeichnis
Sämtliche Hilfsmittel zur Pflege sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt, welches mehr als 20.000 Produkte umfasst und laufend aktualisiert wird.
Gruppe 01 – Absauggeräte für Atmungsorgane und Brust
Gruppe 02 – Adaptionshilfen im häuslichen Bereich
Gruppe 03 – Applikationshilfen
Gruppe 04 – Bade- und Duschhilfen im häuslichen Bereich
Gruppe 05 – Bandagen
Gruppe 06 – Bestrahlungsgeräte für die Haut
Gruppe 07 – Blindenhilfsmittel für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
Gruppe 08 – Einlagen für die Füße
Gruppe 09 – Elektrostimulationsgeräte
Gruppe 10 – Gehhilfen für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
Gruppe 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus
Gruppe 12 - Hilfsmittel bei Tracheostoma
Gruppe 13 – Hörhilfen
Gruppe 14 - Inhalations- und Atemtherapiegeräte
Gruppe 15 – Inkontinenzhilfen
Gruppe 16 – Kommunikationshilfen
Gruppe 17 - Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
Gruppe 18 - Kranken- / Behindertenfahrzeug für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
Gruppe 19 – Krankenpflegeartikel für den häuslichen Bereich
Gruppe 20 – Lagerungshilfen
Gruppe 21 - Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
Gruppe 22 – Mobilitätshilfen
Gruppe 23 - Orthesen / Schienen
Gruppe 24 – Prothesen
Gruppe 25 – Sehhilfen
Gruppe 26 – Sitzhilfen
Gruppe 27 – Sprechhilfen
Gruppe 28 – Stehhilfen
Gruppe 29 – Stomaartikel
Gruppe 31 – Schuhe
Gruppe 32 - Therapeutische Bewegungsgeräte
Gruppe 33 – Toilettenhilfen
Gruppe 34 – Haarersatz
Gruppe 35 – Epithesen
Gruppe 36 – Augenprothesen
Gruppe 37 - Brustprothesen
Gruppe 38 – Armprothesen
Gruppe 50 - Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Gruppe 51 - Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
Gruppe 52 - Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
Gruppe 53 - Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
Gruppe 54 - Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Gruppe 98 - Sonstige Pflegehilfsmittel
Gruppe 99 – Verschiedenes
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Für den Bezug der in Gruppe 54 angeführten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gelten besondere Voraussetzungen.
Diese können im Wert von 40 Euro monatlich als kostenloses Pflegepaket bezogen werden, wenn:
- Ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegt.
- Der Begünstigte im häuslichen Umfeld von Verwandten, Bekannten oder einem Pflegedienst betreut wird.
- Ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wurde.
pixabay - guvo59
Der Antrag für Hilfsmittel zur Pflege
Besteht eine medizinische Notwendigkeit für den Einsatz von Pflegehilfsmitteln und sind diese im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt, werden sie in der Regel auch bewilligt.
Der einfachste und klassische Weg für die Beantragung von Hilfsmitteln ist die Verordnung durch den Arzt. Stellt er eine Diagnose und begründet, dass aus medizinischer Sicht Hilfsmittel zur Genesung, zur Erleichterung der Pflege oder zur Vorbeugung von weiteren Erkrankungen notwendig sind, kann der Patient einen Termin zur Hilfsmittelberatung in einem Sanitätshaus oder einem Beratungszentrum vereinbaren.
Im Zuge dieses Gespräches wird der Betroffene über die verschiedenen Hilfsmittel aufgeklärt und gemeinsam die notwendigen Artikel ausgewählt.
Die ärztliche Verordnung mit der ausgewählten Hilfsmittelnummer wird an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet und die Hilfsmittel beantragt. Diesen Schritt übernimmt in der Regel auch eine Vielzahl der Sanitätsfachgeschäfte oder Online-Shops.
Werden die Hilfsmittel bewilligt, liefert das Fachgeschäft die Pflegehilfsmittel direkt zum Kunden oder weist diesen bei persönlicher Abholung ein.
Was tun, wenn der Hilfsmittelantrag abgelehnt wird?
In Einzelfällen kann es passieren, dass der Antrag auf Hilfsmittel abgelehnt wird. In diesem Fall kann innerhalb eines Monats ein Widerspruch gegen die Ablehnung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Diesem ist eine Begründung beizulegen, warum die Hilfsmittel unbedingt notwendig sind.
Wird auch dieser Einspruch abgelehnt, besteht noch die Möglichkeit innerhalb eines weiteren Monats Widerspruch beim Sozialgericht einzureichen. Vor diesem Schritt ist es jedoch ratsam sich bei der öffentlichen Rechtsauskunft rechtlich beraten zu lassen.
Die Hilfsmittelberatung der Pflegekassen
Jeder Versicherte in der Pflegeversicherung hat Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Umfassende Beratung, Hilfestellung und Antworten auf Fragen zum Hilfsmittelbedarf erhalten Sie beim „Bundesministerium für Gesundheit oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Quellenangaben:
Bundesgesundheitsministerium
Pflegeverantwortung.de