Wer jemals einen anderen Menschen gepflegt hat, der weiß, dass Pflege kostet. Natürlich kostet Pflege Zeit, der finanzielle Aspekt der Pflege ist jedoch nicht zu unterschätzen. In unserem neuen Artikel zeigen wir Ihnen, welche finanzielle Unterstützung Sie von der Pflegekasse erhalten und welche Beratungsangebote Ihnen zustehen.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung und wird monatlich direkt an den Versicherten ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe des Betrages nach dem Pflegegrad, in welchen der Betroffene durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eingestuft wurde.
Die pflegebedürftige Person kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Ab Pflegegrad 2 gibt es monatlich 316 Euro, bei Pflegegrad 3 545 Euro, bei Pflegegrad 4 728 Euro und bei Pflegegrad 5 901 Euro.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können einen zugelassenen professionellen Pflegedienst oder Einzelkräfte engagieren und erhalten dann die sogenannte Pflegesachleistung. Dazu zählt die Unterstützung durch Pflegekräfte bei Körperpflege, Ernährung und der Haushaltsführung. Die Höhe hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Pflegegeld und Pflegesachleistung sind kombinierbar, um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der angenommenen Pflegesachleistungen.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn Sie als Pflegeperson selbst einmal Urlaub brauchen oder anderweitig z.B. durch Krankheit verhindert sind und die Pflege nicht gewährleisten können, dann gibt es die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Verhinderungspflege zu beantragen. Diese Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen im Jahr beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt dann die nachzuweisenden Kosten einer Ersatzpflege.
Welche Zuschüsse zur Wohnungsanpassung gibt es?
Damit Sie Ihren Wohnraum anpassen und barrierefrei umbauen können, gibt es von der Pflegekasse Zuschüsse. Maßgebend ist hier, dass aufgrund der Umbaumaßnahmen die häusliche Pflege ermöglicht und erleichtert wird bzw. dass in anderen Fällen eine selbständige Lebensführung möglich ist.
Pflegebedürftige können nach einer Antragsstellung bei der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für solche Wohnanpassungen erhalten.
Wie erhält man Pflegehilfsmittel?
Wichtig ist auch, dass Sie mit den richtigen Pflegehilfsmitteln versorgt werden. Hierzu können Sie sich gerne in unserem Shop umschauen. Bei Bedarf und bei Wünschen können Sie sich gerne auch mit uns in Verbindung setzen: info@liveocare.de
Wenn Sie an Blasenschwäche leiden, hilft Ihnen vielleicht auch unser Inkontinenz Sortiment.
Oder – falls Sie mindestens Pflegegrad 1 haben – wählen Sie ganz einfach ein kostenloses Pflegepaket auf https://www.medi-paket.de/ aus, das MEDI-MARKT Ihnen monatlich zusendet.