Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 480€ pro Jahr
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch bei einem Pflegegrad und lassen Sie sich die Pflegehilfsmittel kostenfrei zu Ihnen nach Hause liefern.
Jetzt kostenfrei beantragenWas sind „kostenfreie Pflegehilfsmittel“ und wie kann ich diese bekommen?
- Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€ im Monat
- Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades und die Pflege zu Hause
- Pflegehilfsmittel sind z.B.: Hände- & Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen
- Um die Pflegehilfsmittel zu erhalten müssen Sie einfach unser unten stehendes Formular ausfüllen
Die Vorteile der „kostenfreien Pflegehilfsmittel“
- Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 480€ pro Jahr erhalten (bzw. bis zu 40€ pro Monat)
- Bequeme kostenfreie Lieferung bis zu Ihnen nach Hause
- Unkomplizierte Beantragung durch unseren Fachpartner MediMarkt
- Markenprodukte der MEDI-MARKT-Hausmarke Seguna
- Jederzeit an Ihre Bedürfnisse anpassbar
Und so geht es:
1. Formular ausfüllen
Beantworten Sie die Fragen in dem obenstehendem Formular (alle Felder mit * sind Pflichtfelder).
2. Antrag unterschreiben
Sie erhalten zeitnah den Antrag per Post. Dieser muss leidglich unterschrieben zurückgesendet werden.
3. Lieferung erhalten
Unser Partner MEDI-MARKT kümmert sich um alle Formalitäten. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie direkt Ihre Lieferung.
Unsere Seguna Pflegehilfsmittel:
Erfahren Sie mehr über die Produkte, die in dem MediPaket enthalten sind, indem Sie sich diese in unserem Shop ansehen:
Lassen Sie sich gerne von unseren Experten beraten.
Die Experten unseres Partners MEDI-MARKT können Ihnen genau erklären, wie die Versorgung der Pflegehilfsmittel funktioniert.
MEDI-MARKT ist Montags - Freitags von 09.00 - 17.00 Uhr für Sie erreichbar.
Sollten Sie bereits durch ein anderes Unternehmen versorgt werden, können Sie unseren Partner MEDI-MARKT für einen Wechsel selbstverständlich ebenso gerne kontaktieren – Ihnen werden alle Formalitäten abgenommen.
Unser Tipp:
Der Anspruch der „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ besteht auch dann, wenn ein Pflegedienst in der häuslichen Pflege unterstützt.