Pflegefall – was nun? Ihre Schritt für Schritt Anleitung

Tritt ein Pflegefall in der Familie ein, sind oft sowohl der Pflegebedürftige selbst als auch die nahen Angehörigen mit der neuen Situation überfordert.

Unser Wegweiser zeigt Ihnen die wichtigsten ersten Schritte, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und die für alle Betroffenen bestmögliche Betreuungsform zu finden.

Pflegefall – was nun? Ihre Schritt für Schritt Anleitung
@Elke Orth

  1. Schritt - Pflegegrad beantragen  
  2. Schritt - Die richtige Pflegeform wählen
  3. Schritt - Rechtliches klären

Feststellung des Pflegegrades und Beantragung des Pflegegeldes

Um im Pflegefall schnellstmöglich die Ansprüche an die Pflegekasse geltend zu machen, ist es notwendig den Pflegegrad feststellen zu lassen. Denn, der Leistungsanspruch wird erst mit dem Monat der Antragstellung wirksam und es ist nicht möglich diesen rückwirkend geltend zu machen.

Begutachtung für die Einteilung in einen Pflegegrad

Ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse auf Leistungen aus der Pflegeversicherung genügt, um den Anspruch geltend zu machen.

Ein Pflegeberater nimmt anschließend Kontakt zum Pflegebedürftigen auf und kümmert sich um die weiteren Schritte.

In der Regel folgt daraufhin ein Termin mit einem Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), welcher den Antragsteller zu Hause besucht und die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor Ort feststellt. Aufgrund seiner Empfehlung erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Es ist hilfreich sich auf diesen Termin mithilfe eines zuvor geführten Pflegetagebuchs vorzubereiten. Auch sollte der Pflegebedürftige keine Scheu haben seine Defizite offen darzulegen, da nach diesen die Situation beurteilt wird. Scham und eine beschönigende Darstellung der Fähigkeiten können an dieser Stelle zu einer für den Antragsteller benachteiligenden Einschätzung führen.

Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es?

Im Vorfeld gilt es zu überlegen, welche Art der Pflege im eintretenden Fall möglich ist.

Gibt es Angehörige, die die Betreuung des Pflegebedürftigen übernehmen können? Und wenn ja, in welchem Ausmaß wäre dies machbar? Ist es mit Familie und Beruf vereinbar?

Fragen über Fragen, die es zu klären gibt. Wichtig ist, dass hier alle Betroffenen offen über die neue Situation sprechen und gemeinsam entscheiden, welche Pflegeform für alle Beteiligten am besten ist.

Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es - Informationen zum Thema Pflege bei LiveoCare
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Häusliche Pflege

Bei der häuslichen Pflege bleibt der Pflegebedürftige in seinem häuslichen Umfeld oder zieht in den Wohnraum der pflegenden Person. Die Betreuung wird von Familienmitgliedern oder nahestehenden Bekannten übernommen.

Ambulante Pflege

Auch in der ambulanten Pflege wohnt die pflegebedürftige Person weiterhin im gewohnten Umfeld und wird von Angehörigen versorgt. Zusätzlich werden die Familienmitglieder jedoch von einem ambulanten Pflegedienst bei der Pflege unterstützt. Dieser kommt zu vereinbarten Zeiten und übernimmt diverse Tätigkeiten in der Betreuung des Patienten.

Teilstationäre Pflege

Können Angehörige aufgrund der eigenen Berufstätigkeit oder anderer Verpflichtungen die notwendige Pflege nicht komplett übernehmen, bietet die teilstationäre Pflege eine gute Möglichkeit Beruf und Betreuung mit fremder Hilfe zu meistern.

Der Pflegebedürftige wird vorwiegend zu Hause versorgt und verbringt lediglich einige Stunden des Tages in einer Pflegeeinrichtung. Auch eine Betreuung über Nacht ist möglich.

Die teilstationäre Pflegeeinrichtung übernimmt, sofern es notwendig ist, auch die Abholung und den Rücktransport des Patienten.

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege sieht die stationäre Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung vor.

Die Leistungen der Pflegekasse richten sich nach dem vorhandenen Pflegegrad und liegen in vielen Fällen unter den tatsächlichen Kosten für die Betreuung der Patienten. Die Differenz zur vollstationären Betreuung muss vom Pflegebedürftigen selbst übernommen werden.

INFO: Seit dem Jahr 2017 haben Pflegebedürftige unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad und ungeachtet der Möglichkeit der häuslichen Versorgung, Anspruch auf eine vollstationäre Pflege.

Rechtliches klären und für die Zukunft vorsorgen

Manche Familien haben bereits frühzeitig die rechtliche Vertretung für den Pflegefall bestimmt. Viele Familien trifft solch ein Ereignis allerdings unvorbereitet. Es gibt dennoch verschiedene Möglichkeiten auch nach dem Eintritt eines Pflegefalles innerhalb naher Verwandten Vorsorge zu treffen.

  • Vorsorgevollmacht

    Diese ermächtigt eine ausgewählte Person die Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu übernehmen.
  • Betreuungsverfügung

    Hiermit kann geregelt werden, wer im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit diese Aufgabe übernehmen darf.
  • Patientenverfügung

    In der Patientenverfügung kann der Vollmachtgeber eine Person bestimmen, die im Notfall über die weiteren medizinischen Schritte bestimmen darf.
  • Testament

    Das Testament enthält den letzten Willen des Patienten und regelt die Erbfolge.

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Plötzlich Pflegefall – Wer zahlt?

Tritt innerhalb der Familie plötzlich ein Pflegefall ein, stellt sich meist die Frage, wer für die zusätzlichen Kosten aufkommt.

Die Adaptierung der Wohnräume, notwendige Anschaffungen, die dem Pflegebedürftigen das Leben erleichtern und diverse Pflegeprodukte kosten Geld. Ein Großteil der Betroffenen ist auf die plötzlich auftretenden Ausgaben nicht vorbereitet.

Um Pflegebedürftigen die notwendige und bestmögliche Betreuung zu ermöglichen, hat die Regierung das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet, welches laufend an die sich ändernden Bedürfnisse angepasst wird.

Pflegebedürftige haben daher je nach anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf zahlreiche Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Unterschieden wird hierbei zwischen Geld- und Sachleistungen.

Geldleistungen stehen für das Pflegegeld, welches jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 erhält.

Sachleistungen hingegen beinhalten die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes.

Mit welchen Leistungen unterstützt die Pflegeversicherung im Pflegefall?

Pflegegrad

Geldleistungen

Sachleistungen

Sachleistungen bei vollstationärer Pflege

1

€ 0

€ 0

€ 125

2

€ 316

€ 689

€ 770

3

€ 545

€ 1.298

€ 1.298

4

€ 728

€ 1.612

€ 1.775

5

€ 901

€ 1.995

€ 2.005

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.

Zur ersten Einschätzung der Pflegebedürftigkeit hilft unser kostenloser Pflegegradrechner.

Quellenangaben:

Bundesgesundheitsministerium
Krankenkassenzentrale