Im Alter stellt man sich irgendwann die Frage, was sein wird, wenn man bedingt durch Krankheit plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann. Wer kümmert sich um die Wohnung? Um die Bankgeschäfte? Wer besorgt für mich einen Platz im Pflegeheim? Die Wenigsten möchten diese Entscheidungen aus der Hand geben. Derzeit haben noch nicht einmal die Ehepartner die entsprechende Vollmacht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Fehlt eine solche Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht im Fall der Fälle einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Daher ist es wichtig, selbst für eine Vorsorgevollmacht zu sorgen, damit eine Person Ihres Vertrauens für Sie entscheiden kann.
Überlegen Sie gut, wem Sie eine Vollmacht erteilen!
Im Prinzip ist das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht für jeden Menschen jeden Alters sinnvoll, da man immer unerwartet erkranken oder verunfallen kann. Daher sollte man frühzeitig dafür sorgen, wie in einem solchen Fall zu handeln ist. Wichtig ist, dass Sie ihre Vertrauensperson sehr sorgfältig auswählen, da es in den „besten Familien“ vorkommen kann, dass Angehörige oder Freunde die Vollmacht auch zum Nachteil des Vollmachtgebers ausnutzen und sich beispielsweise an dessen Vermögen bereichern.
Was regelt die Vorsorgevollmacht?
Wenn man eine umfassende Vollmacht ausstellt, dann handelt es sich um eine sogenannte „Generalvollmacht“. Mit dieser kann der Bevollmächtigte in allen Bereichen für den Vollmachtgeber handeln. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Vollmachten für folgende, einzelne Bereiche zu erteilen:
- Finanzen
- Vertragsangelegenheiten
- Gesundheit
- Medizinische Behandlung (durch eine Patientenverfügung ergänzbar)
Wie setzt man eine Vorsorgevollmacht auf?
Im Grunde kann jeder selbst eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn: Wer eine Vollmacht aufsetzen will, muss nicht zum Anwalt oder Notar gehen. Auch eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nur dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn man dem Bevollmächtigten die Erlaubnis geben will, etwa einen Kredit aufzunehmen oder Geschäfte mit Grundstücken zu tätigen.
Wichtig ist auch, dass Sie die Vorsorgevollmacht so aufbewahren, dass Familienangehörige oder Freunde sie leicht finden können. Am besten ist es, seinem Umfeld mitzuteilen, wo man die Vollmacht aufbewahrt. Oder man lässt das Dokument bei der Bundesnotarkammer registrieren, was auch online möglich ist.
Wichtig:
Solange man geistig und körperlich gesund ist, kann man eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder gar widerrufen. Auch kann man statt der ursprünglichen Person eine andere benennen.